In Spanien ist es üblich, dass direkt bei Abschluss des Kaufvertrages auch der Kaufpreis gezahlt wird. Fristen zur Hinterlegung des Kaufpreises von einigen Wochen sind hier eher die Ausnahme.
Zusätzlich zu dem eigentlichen Kaufpreis fallen beim Kauf weitere Kosten an:
- Die Grunderwerbsteuer (fällig binnen 30 Tagen nach Erstellung der escritura – ohne Zahlung erfolgt kein Registereintrag) beträgt für bestehende Immobilien 7% des beurkundeten Kaufpreises.
- Bei Verkauf im Rahmen unternehmerischer Tätigkeit bei neu errichteten Objekten fällt Mehrwertsteuer in Höhe von 7%, bei Baugrundstücken und Geschäftslokalen MwSt. in Höhe von 16% an.
- Eintragungsgebühren Grundbuchamt ca. 0,5%
- Honorar für den Notar ca. 0.5% des Kaufpreises
- Eintragung einer Hypothek zwischen 1 – 2% der Darlehenssumme
- Vorbereitung und Abwicklung über Gestoria oder Rechtsanwalt ca. 1% des Kaufpreises
Wertzuwachssteuer: Die Wertzuwachssteuer - auch Plusvalía Municipal genannt – ist eine von den Gemeinden erhobene Steuer. Sie findet ihre gesetzliche Regelung in den Artikeln 105 bis 111 des Gesetzes 39/1988, vom 28.12., Gesetz zur Regelung der lokalen Steuern. Besteuert wird der Wertzuwachs von städtischem Grund und Boden seit dem letzten Eigentumswechsel der Immobilie.
Die Steuerhöhe hängt ab von dem Bodenwert (Valor del Terreno), der Dauer des Besitzes und der Einwohnerzahl der Gemeinde, wo die Immobilie belegen ist. Die Gemeinden können innerhalb des gesetzlichen Rahmens die jeweiligen Werttabellen selbst festsetzen. Je länger der Verkäufer die Immobilie in seinem Besitz hatte, desto höher fällt sie Wertzuwachssteuer aus. Wird eine Immobilie noch im ersten Jahr weiterverkauft, so fällt gar keine Wertzuwachssteuer an.
Steuerpflichtig ist laut Gesetz der Verkäufer. Als nichtresidenter Erwerber sind Sie verpflichtet, 3% des in der escritura angegebenen Wertes einzubehalten und binnen 30 Tagen als a-conto Zahlung an die Steuerbehörde abzuführen.
Insgesamt sollten Sie also von Nebenkosten in Höhe von ca. 9 – 10% des Kaufpreises ausgehen.
Die vorgenannten Kosten sollen Ihnen lediglich als Orientierungspunkt dienen, denn z.B. bei Aufnahme einer Teilfinanzierung können weitere Gebühren für Wertgutachten etc. auf Sie zukommen.
Wir empfehlen Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder eine Gestoría frühzeitig mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.